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01. Jun 2013 Causa Textklau: Vergleich
Meine Damen und Herren, es ist vollbracht! Nur vier Monate nach der Verhandlung kam es Ende letzter Woche zum Vergleich. Die Gegenseite erkennt nun die einstweilige Verfügung als endgültige rechtsverbindliche Regelung an und nimmt damit ihren Widerspruch vom November zurück. Außerdem erstattet sie meine Anwaltskosten, übernimmt die Gerichtskosten und zahlt eine angemessene Summe Schadensersatz.
Die letzten vier Monate waren ein Eiertanz. Fristverlängerung reihte sich an Fristverlängerung, und wenn nicht gerade einmal wieder verzögert wurde, wurde wie wild geschachert; es war geradezu würdelos. Irgendwann platze meinem Anwalt und mir aber der Kragen: Er setzte eine letzte Frist unter Androhung etlicher weiterer rechtlicher Schritte – und plötzlich ging alles ganz schnell. Bis das Gericht einen Grammatikfehler im Vergleich entdeckte, weshalb das ganze wieder von vorzzzZZZ… Entschuldigung! Ich muss kurz weggenickt sein.
Jedenfalls: So ein Urheberrechtsstreit ist kein Spaß. Allein das Kümmern und Dranbleiben und E-Mails-Schreiben und Telefonieren und Augenrollen hat mehr Energie gefressen, als der Schadensersatz letztendlich ausgleichen kann. Aber: Ich bin ungemein froh, dass ich mein Herzblut, meine Arbeit habe verteidigen können – und ich danke nochmal allen, die sich hinter mich gestellt und mir den dafür notwendigen Mut gegeben haben. Und dem Herrn Weber! Es war ’ne Wahnsinnsfahrt. Eine Wahnsinnsfahrt, die jetzt, nach über sieben Monaten, endlich ihr Ende gefunden hat.
Hurra!
Die Vorgeschichte:
25. Okt 2012: Eröffnung der Causa Textklau
12. Nov 2012: Einstweilige Verfügung
30. Dez 2012: Widerspruch der Gegenseite
31. Jan 2013: Streitverkündung und mündliche Verhandlung
21:55h
Frau Meike sagt:
Hurra, was mit Brüsten!
09:17h
Robert sagt:
Auch wenn ich das deutsche Abmahn-Abzock-Unwesen zutiefst verabscheue (so wie du glaube ich auch), gibt es halt doch Fälle, wo eine rechtliche Auseinandersetzung gerechtfertigt ist. Denn es geht ja hier ausdrücklich nicht darum, Privatmenschen abzumahnen, weil sie ein Kochrezept mit einem geschützten Bild illustriert haben oder ein Zeitungszitat "etwas zu lang" (i.e. kommentarloser Fullquote) geraten ist (was beides deshalb immer noch nicht okay ist, aber wohl üblicherweise mit einem freundlichen Hinweis getan wäre). Hier geht es darum, dass jemand aus der Aneignung der Leistung Anderer einen wirtschaftlichen Vorteil zieht, und das ist etwas, das wirklich nicht anders zu bezeichnen ist als "Diebstahl", sei er nun physischer oder geistiger Natur.
Davon ab war das Gebaren der Gegenseite mit "unappetitlich" ja wahrlich noch freundlich umschrieben. Wenn man beim Textklau erwischt wird, erstmal die Urheberschaft des Autoren anzuzweifeln, ist schon ziemlich frech. Denn auch wenn das UrhG tatsächlich eine gewisse Schöpfungshöhe verlangt, ist diese üblicherweise bei allem, das länger ist als ein Absatz, spätestens erreicht (im Einzelfall auch schon deutlich früher); insofern war die Reaktion eine bewusste und dreiste Verdrehung der Rechtslage.
Ich freue mich, dass du es durchgezogen hast. Auch wenn ich wie gesagt die Kriminialisierung von Privatpersonen ablehne, hört spätestens bei kommerziellem geistigen Diebstahl der Spaß auf. In dem Sinne: herzlichen Glückwunsch. :)
16:59h
tikerscherk sagt:
Da sind ja endlich zwei Urteile zu Ihren Gunsten innerhalb kurzer Zeit gefällt worden. Erst wg. des Online-Stalkers, jetzt in der Causa Textklau.
Habe mich ehrlich gefreut das zu lesen. Glückwunsch, und hoffentlich keinen Ärger mehr mit übergriffigen und dreisten Leuten!
08:54h
Anonymuß sagt:
Weißt du, wie professionell die Agentur war? Oder haben die etwa auch noch nen kleenen Studi angeheuert, dem sie anschließend die Gerichtskosten auflasten?
09:32h
serotonic sagt:
Frau Meike, Yee-haw! <3
Robert und tikerscherk, Dankeschön!
Anonymuß, mittelkleiner Laden, wahrscheinlich Klitsche im Agenturgewand. (Ich würde fast meine Hand dafür ins Feuer legen, dass da noch nicht mal ein Studi, sondern ein Praktikant dran war.)
11:34h
Bachsau sagt:
Immerhin… es wird noch Recht gesprochen. Auch wenns stressig war, aber sich zu wehren war die richtige Entscheidung. Und es hat sich gelohnt. :)
16:21h
Michael sagt:
Habe heute mit Interesse diesen Beitrag (und die vorangegangenen zum Thema) gelesen, naja überflogen, und ich gratuliere zu diesem mehr als angemessenen und sehr erfreulichen Erfolg!