Inhalt
12. Nov 2012 Causa Textklau: Einstweilige Verfügung
Das lange Warten hat sich gelohnt: Hier auf meinem staubigen Bildschirm rechts leuchtet der Scan einer beglaubigten Abschrift einer Einstweiligen Verfügung.
Dem Antragsgegner ist es nun verboten, die betreffenden Texte (§ 97 UrhG, my Dear!) im Internet zugänglich zu machen. Die Kosten des Verfahrens muss der Antragsgegner tragen – und ich freue mich naturgemäß wie Bolle, dass dieser Teil der Schlacht in meinem Sinne geschlagen wurde. Hip-hip-hurra und extrem wilde Freudentänze!
Jetzt steht natürlich noch offen, wie die Gegenseite darauf reagiert. Wird sie den toten Klimatechniker geben? Wird sie Widerspruch einlegen? Oder wird sie die Regelung anerkennen und sich mit mir über angemessenen Schadensersatz unterhalten? Meine Damen und Herren: Es bleibt spannend!
12:08h
Uschi Ronnenberg sagt:
Suuuuuuuuper!
12:23h
J sagt:
Yeah. :)
21:53h
Johannes sagt:
Hipp-hipp!
12:40h
Bachsau sagt:
Siehst, es gibt doch noch ein bisschen Gerechtigkeit. :)
Zumindest ein Etappensieg. Natürlich können die immernoch ein Verfahren anstrengen, aber ob sie so dreist sind, nachdem sie schon einmal in ihre Schranken verwiesen wurden, ist zu bezweifeln.